Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass in der Herbstzeit das von den Bäumen gefallene Laub entfernt werden muss und dass es bei der Reinigung der Gehwege nicht in den Rinnstein gekehrt werden darf. Sie sind für den ungehinderten Wasserablauf zu den Gullys frei zu halten. Laubhaufen in den Rinnsteinen werden bei der maschinellen Straßenreinigung nicht aufgenommen. Das Laub muss entweder mit der braunen Tonne oder mit der telefonisch zu bestellenden Grünschnittabfuhr entsorgt werden. Alternativ kann das Laub kompostiert werden.
Die Zuständigkeiten ergeben sich aus der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim, die im Internet eingesehen werden kann: www.pulheim.de/Rat&Verwaltung/Ortsrecht&Satzungen/Öffentliche-Einrichtungen.
Besonderes Augenmerk ist auch auf die maßgebliche Änderung der Parkbuchtenreinigung zu legen, die seit dem 1. Januar 2017 auf die angrenzenden Anlieger übergegangen ist. Dazu gehört – wie bei der Gehwegreinigung – die Entfernung von Verunreinigungen wie Laub oder Müll.
Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am Dienstag, 20. Dezember 2016, die Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen. Die Satzung findet man im Internet auf der städtischen Homepage www.pulheim.de/file_453-239788-43042/straßenreinigungs-und-gebührensatzung-01-01-2017.pdf