Die Marion-Dönhoff-Realschule macht (immer noch) den Deckel drauf

Die Marion-Dönhoff-Realschule macht (immer noch) den Deckel drauf

Die Sammelaktion ist keineswegs neu für die Schülerinnen und Schüler der Marion-Dönhoff-Realschule. War sie doch die erste Schule in Pulheim im Jahr 2016, die bei der Aktion „Deckel drauf“ mitgemacht hat. Jetzt ein weiteres stolzes Ergebnis:
Bis zum 16.04.2021 wurden an der MDR 390.500 Deckel gesammelt. Das sind 781 kg Plastikdeckel. Mit den Deckeln können 2343 Kinder gegen Polio geimpft werden. Doch nicht nur der Kampf gegen Polio ist erfolgreich. Diese von der „End Polio now“-Kampagne geschaffenen Strukturen werden beim Kampf gegen Corona helfen. Ein großes Dankeschön an alle engagierten Helfer!
Noch immer sammeln die Schülerinnen und Schüler fleißig Plastikdeckel, die sie in eine extra dafür bereitgestellte Tonne werfen. Der Rotary Club Pulheim holt diese ab und verkauft sie an eine Wertstoffverwertungsgesellschaft. Von dem Erlös werden Polio-Impfungen im Rahmen des weltweiten Projekts „End Polio now“ finanziert. Gerade für Kinder in ärmeren Ländern kann diese Krankheit lebensbedrohlich sein.
Die Schülerinnen und Schüler der 6b kennen die Sammelaktion bereits aus der Grundschule und sammeln an ihrer neuen Schule weiterhin fleißig mit.

Fotos: Larissa Lulic
Von links nach rechts: Mia Psczolla, Alissa Kücükoglu, Sam Schäfer, Alexander Dittrich

Einwohnermeldeamt mit Notdienst

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Pulheim ist bis auf Weiteres aufgrund eines Coronafalls grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Diese vorübergehende Schließung, die das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises angeordnet hat, gilt bis alle notwendigen Prüfungen abgeschlossen sind. Allerdings wird ein Notdienst im Rathaus, Raum 44, eingerichtet. Dort werden ausschließlich Personalausweise und Reisepässe den Bürgerinnen und Bürgern ausgehändigt, die bereits einen entsprechenden Termin vereinbart hatten. Aktuelle Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Pulheim.

Verkehrsunfall auf der B59

Verkehrsunfall auf der B59

Am heutigen Morgen (19.04.2021) um 7:50 Uhr wurde die Feuerwehr Pulheim mit der hauptamtlichen Wache, 2 Rettungswagen und dem Notarzt der Stadt Pulheim auf die B59 zu einem Verkehrsunfall alarmiert. Dort hatte sich ein Verkehrsunfall mit 3 beteiligten Fahrzeugen ereignet. Da sich an der Einsatzstelle 2 Leichtverletzte und eine schwerverletzte Person befanden, forderte Einsatzleiter Brandamtmann Stephan Hambach umgehend einen weiteren Rettungswagen an. Die Feuerwehr sicherte die Einsatzstelle ab und unterstützte den Rettungsdienst bei der patientenschonenden Rettung und Versorgung der Patientin. Alle Patienten wurden in geeignete Krankenhäusern eingeliefert. Der Einsatz war gegen 8:40 Uhr beendet.
Foto, Quelle: Feuerwehr Pulheim

Ab 21. April: Impftermine für Personen der Jahrgänge 1948 und 1949 über die Kassenärztliche Vereinigung buchbar!

Die Vergabe von Impfterminen für Personengruppen zwischen 70 und 80 Jahren schreitet weiter zügig voran. Bis heute konnten bereits Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1942 bis 1947 einen Impftermin im Impfzentrum in Hürth vereinbaren.

Ab Mittwoch, den 21. April, 8.00 Uhr ist das nun auch den im Rhein-Erft-Kreis wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern der Jahrgänge 1948 und 1949 möglich.

Ein entsprechendes Anschreiben des Ministers und des Kreises zur weiteren Information geht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den nächsten Tagen per Post zu, welches jedoch zur Impfanmeldung nicht notwendig ist.

Die Terminvergabe erfolgt wie bisher durch die Kassenärztliche Vereinigung über die Internetseite www.116117.de sowie die kostenlose Telefonnummer (0800) 116 117 01.

Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1948 und 1949 können einen gemeinsamen Termin mit Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner vereinbaren. Das Alter des Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.

Die Schreiben des Ministers und des Landrates sind auch auf der Homepage des Kreises unter der Rubrik „Impfzentrum“ lesbar und stehen als Download bzw. zum Ausdruck zur Verfügung.

Hinweis:

Die Terminvergabe erfolgt nicht über den Kreis. Daher macht es keinen Sinn, sich telefonisch an die Hotline des Kreises oder an das Gesundheitsamt zu wenden.

Ab Montag: Keine Ausnahme mehr von der „Corona-Notbremse“ im Rhein-Erft-Kreis. Regional abgestimmtes Vorgehen.

Im Rhein-Erft-Kreis gilt ab Montag, 19. April 2021, die sogenannte Corona-Notbremse nach §16 der Coronaschutzverordnung – ohne Ausnahme. Das entschied heute Landrat Frank Rock nach intensiven Beratungen mit den Bürgermeistern der zehn kreisangehörigen Kommunen sowie den Landräten und Oberbürgermeistern im Regierungsbezirk Köln.

Die bisherige Allgemeinverfügung, die das Betreten von Einzelhandelsgeschäften unter Auflagen und mit tagesaktuellem Corona-Schnelltest ermöglichte, läuft am Sonntag aus und soll nicht verlängert werden. Für die Geschäfte bedeutet das eine Umstellung vom „Click&Meet-Verfahren“ zurück zum „Click&Collect-Verfahren“.

„In meinen Augen greifen die guten Hygienekonzepte des Einzelhandels, dennoch steigen die Infektionszahlen kontinuierlich Richtung 200. Ich halte abgestimmte und regional möglichst einheitliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung für erforderlich. Meine Entscheidung ist auch Ausdruck eines engen Schulterschlusses der Kreise und kreisfreien Städte in der Region“, betont Landrat Rock. „Die angespannte Lage in den Krankenhäusern der Region macht diese Maßnahme notwendig.“ Einer ohnehin bevorstehenden bundeseinheitlichen Regelung kommt der Kreis damit zuvor.

„Noch wichtiger als Verschärfungen im öffentlichen Leben ist es aber, dass die Menschen sich auch ihrer eigenen Verantwortung bewusst sind und Kontakte im privaten Bereich wieder stärker einschränken“, erklärt Rock. Er appelliert daher gemeinsam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern an die Bevölkerung, sich im privaten Bereich genauso verantwortungsvoll und diszipliniert zu verhalten, wie es im öffentlichen Bereich ohnehin schon nötig ist. Ursprung der meisten nachvollziehbaren Infektionen sei nach wie vor der private Bereich und das unmittelbare persönliche Umfeld.

Ab 19. April: Impftermine für Bürgerinnen und Bürger des Jahrgangs 1946 und 1947 über die Kassenärztliche Vereinigung buchbar!

Die Vergabe von Impfterminen für Personengruppen zwischen 70 und 80 Jahren schreitet zügig voran. Erst gestern konnte bekannt gegeben werden, dass ab Morgen die Jahrgänge 1944 und 1945 einen Impftermin vereinbaren können.

Seit heute steht fest, dass nun auch alle Personen der Jahrgänge 1946 und 1947, die im Rhein-Erft-Kreis wohnhaft sind, einen Impftermin für das Impfzentrum in Hürth vereinbaren können. Ein entsprechendes Anschreiben des Ministers und des Kreises zur weiteren Information geht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den nächsten Tagen per Post zu.

Die Terminvergabe startet ab Montag, den 19. April, 08:00 Uhr und erfolgt wie bisher durch die Kassenärztliche Vereinigung über die Internetseite www.116117.de sowie die kostenlose Telefonnummer (0800) 116 117 01.

Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1946 und 1947 können einen gemeinsamen Termin mit Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner vereinbaren. Das Alter des Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.

Die Schreiben des Ministers und des Landrates sind auch auf der Homepage des Kreises unter der Rubrik „Impfzentrum“ lesbar und stehen als Download bzw. zum Ausdruck zur Verfügung.

Jugendamtsoffensive 2021: Unterstützen, beraten, begleiten Kreative Angebote für Pulheimer Familien

Ob Impulsvorträge per Video, Spätsprechstunden-Service oder Elternabend – das Jugendamt-Team der Stadt Pulheim bringt anlässlich der bundesweiten Aktionswochen der Jugendamtsoffensive 2021 vom 20. April 2021 bis 21. Mai 2021 einige kreative Ideen an den Start. Die Angebote, die auch online unter Jugendamtsoffensive 2021 | Stadt Pulheim abrufbar sind, richten sich speziell an Eltern, junge Erwachsene, Jugendliche und Fachpersonal. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts tragen mit ihren Angeboten dazu bei, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Mit diesen besonderen und niederschwelligen Aktionen machen sie auf ihre Kompetenzen als vertrauensvolle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aufmerksam“, sagt Bürgermeister Frank Keppeler zum Start der Kampagne.

Erziehungsberatung per Video: Mittwoch ist Impulsvortrag-Tag

Auch wenn angesichts der Coronavirus-Pandemie einige geplante Aktionswochenangebote mit persönlichem Kontakt leider nicht realisiert werden konnten, knüpft das Jugendamtsteam nun verstärkt auch online den Draht zu den Familien im Stadtgebiet. So gehen beispielsweise während des Aktionszeitraums immer mittwochs 20-minütige Impulsvorträge der Erziehungsberatung online. Diese stehen dann auf der Startseite der städtischen Homepage zur Verfügung und widmen sich wechselnden Themenblöcken, wie zum Beispiel „Pubertät“, „Trennung und Scheidung“ oder „Beziehungsarbeit zwischen Eltern und Kind“. Den Anfang macht der Impulsvortrag „Pubertät“ am 21. April 2021.

Telefonischer Service bis 21 Uhr: Donnerstagabend ist Spätsprechstunden-Abend

Als weiterer besonderer Service findet jeweils am Donnerstagabend eine lange Sprechstunde von 18 Uhr bis 21 Uhr statt. In diesem Zeitfenster geben die zuständigen Fachberaterinnen und Fachberater telefonisch wertvolle Tipps und Informationen zu verschiedenen Fragestellungen. Los geht es am 22. April 2021:

  • Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH): Marion Kluft-Liesner, 02238/808-308

  • Kita-Navigator/Erhebung Elternbeiträge: Celina Chiappetta, 02238/808-302

  • Trennung und Scheidung: Christoph Stubbe, 02238/808-157

Außerdem soll es sich an diesem Abend auch um Fragen rund um das Thema „Umsetzung des Kinderschutzes in der Kindertageseinrichtung“ drehen. Selbstverständlich ist zu allen Themen auf Wunsch auch eine anonyme Beratung möglich. Die online veröffentliche Wochenübersicht gibt einen Überblick über die Themen der kommenden Donnerstag-Spätsprechstunden inklusive der zuständigen Gesprächspartner.

Im Gespräch: Elternabend mit der Jugendamtsleitung

In der letzten Aktionswoche steht ein besonderer Elternabend des Stadtelternrats Pulheim (SEPU) auf dem Programm: Am 19.05.2021 beantwortet Jugendamtsleiterin Stefanie Schlösser von 19-21 Uhr Fragen der Pulheimer Eltern. Der Abend soll nicht nur online übertragen, sondern nach Möglichkeit auch in einer Präsenzveranstaltung – unter Beachtung der geltenden Corona-Hygieneregeln – stattfinden. Weitere Informationen dazu werden zeitnah zur Verfügung gestellt.

Bundesweiten Aktionswochen der Jugendamtsoffensive 2021

Die Aktionswochen der Jugendamtsoffensive 2021 finden bundesweit im Zeitraum vom 20. April 2021 bis 21. Mai 2021 im Rahmen der Kampagne „DAS JUGENDAMT. Unterstützung, die ankommt.“ statt. Weiterführende Informationen gibt es unter https://www.pulheim.de/bildung-soziales/jugendamtsoffensive-2021.php .

Impftermine für Bürgerinnen und Bürger des Jahrgangs 1944 und 1945 über die Kassenärztliche Vereinigung ab 16. April buchbar!

Ab kommenden Freitag, 16. April, 8:00 Uhr können nach einer Entscheidung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) auch alle Personen der Jahrgänge 1944 und 1945, die im Rhein-Erft-Kreis wohnhaft sind, einen Impftermin für das Impfzentrum in Hürth vereinbaren. Ein entsprechendes Anschreiben des Ministers und des Kreises zur weiteren Information geht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den nächsten Tagen per Post zu.

Die Terminvergabe erfolgt durch die Kassenärztliche Vereinigung über die Internetseite www.116117.de sowie die kostenlose Telefonnummer (0800) 116 117 01.

Erste Impfungen sind ab Montag, 19. April 2021 möglich.

Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1944 und 1945 können einen gemeinsamen Termin mit Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner vereinbaren. Das Alter des Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.

Die Schreiben des Ministers und des Landrates sind auch auf der Homepage des Kreises unter der Rubrik „Impfzentrum“ lesbar und stehen als Download bzw. zum Ausdruck zur Verfügung.

Hausärzte führen Corona-Schutzimpfungen bei Menschen mit Vorerkrankung durch

Seit dem 6. April 2021 erhalten chronisch kranke Bürgerinnen und Bürger endlich die Möglichkeit, sich einen Impftermin über ihren bekannten Hausarzt zu vereinbaren. „Nach einer wahren Antragsflut beim Gesundheitsamt sorgt dies nun für eine Beschleunigung des Impfprozesses“, erläutert Landrat Frank Rock.

„Die Hausärzte kennen ihre Patienten und deren Krankheitsbilder zum Teil schon über viele Jahre. Das schafft Vertrauen und ermöglicht zugleich eine zügige Priorisierung“, so Rock weiter.

Für die Impfversorgung der Personengruppe mit einer in § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Impfverordnung genannten Erkrankung sind nun ausschließlich die niedergelassenen Ärzte zuständig, welche auch die Einhaltung der Impfreihenfolge sicherstellen. Zu diesen Krankheiten zählen unter anderem: Trisomie 21, Demenz, behandlungsbedürftige Krebserkrankungen, diverse Lungenerkrankungen, Diabetes und Muskeldystrophien.

Von den Gesundheitsämtern und Impfzentren sind diese Personen ab sofort nicht mehr zu berücksichtigen. Bereits beim Gesundheitsamt vorliegende Anträge, die bis zum 7. April eingegangen sind, werden allerdings noch sukzessive abgearbeitet, sofern sie vollständig sind und ein ausreichendes ärztliches Attest vorliegt.

Lediglich Personen mit Erkrankungen, die nicht explizit in der Verordnung genannt sind, und bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion besteht, können weiterhin einen Antrag auf Impfung im Impfzentrum stellen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe k). Für diese Einzelfälle führt das Gesundheitsamt eine Härtefallprüfung durch.

Bevor ein Einzelfallantrag aufgrund einer Vorerkrankung gestellt wird, sollten Betroffene in jedem Fall zunächst mit ihrem Hausarzt klären, ob nicht doch eine Impfmöglichkeit in der entsprechenden Arztpraxis besteht. Sieht der behandelnde Arzt diese Möglichkeit nicht und empfiehlt aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere einen Einzelfallantrag, so ist diesem Antrag ein Attest des Arztes beizufügen. Die Ärztekammern stellen hierzu einheitliche Musterbescheinigungen bereit. In dem anschließenden Verfahren wird aufgrund ärztlicher Beurteilung geprüft, ob ein vorrangiger Impfanspruch besteht.

Der Einzelfallantrag kann formlos per E-Mail an einzelfallantrag-impfung@rhein-erft-kreis.de geschickt werden.

Pulheim: Ladendieb leistete Widerstand

Der erst 14-jährige Ladendieb griff die Beamten an. Sie blieben unverletzt. Den Jugendlichen erwarten mehrere Strafverfahren.

In einem Verbrauchermarkt in der Sonnenallee geriet der 14-Jährige am Montagabend (12. April) um 21:10 Uhr in den Fokus einer Zeugin. Er steckte sich drei Flaschen Hochprozentiges und eine Flasche Buttermilch ein. Darauf angesprochen, warf er die Schnapsflaschen auf den Boden. Beim Eintreffen der Polizisten verhielt er sich zunächst nur verbal aggressiv. Als es darum ging, ihn wegen des bevorstehenden Transportes im Streifenwagen wegen gefährlicher Gegenstände und weiterem Diebesgut zu durchsuchen, griff er die Beamten an und zerriss das Diensthemd eines Beamten. Weitere Angriffsversuche des Jugendlichen konnten frühzeitig eingedämmt werden. In der Polizeidienststelle ist der mit 1,52 Promille stark Alkoholisierte seiner erziehungsberechtigten Mutter übergeben worden. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen Ladendiebstahls und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. (bm)