Standsicherheit von Grabmälern wird überprüft

Die Stadt Pulheim ist im Rahmen der Verkehrssicherung verpflichtet, auf allen städtischen Friedhöfen einmal jährlich jeden Grabstein auf seine Standsicherheit zu überprüfen. Dadurch sollen Unfallgefahren für Friedhofsbesucher ausgeschlossen werden. Die Überprüfungen werden von Mitarbeitern des städtischen Bauhofs von Montag, 4. Mai, bis Freitag, 22. Mai 2020, mit dem sogenannten „Kipp-Tester“, einem speziellen Grabsteinprüfgerät, vorgenommen.

Wenn Beanstandungen vorliegen, wird der Grabstein mit einem entsprechenden Aufkleber versehen. Außerdem werden die Nutzungsberechtigten schriftlich auf die Gefahr hingewiesen und um umgehende Instandsetzung gebeten. Bei akuter Umsturzgefahr wird der Grabstein entweder gesichert oder sofort umgelegt.

Coronavirus-Pandemie: Erster Todesfall in Pulheim

Laut Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises gibt es nun auch in Pulheim einen Todesfall: Eine 87jährige Frau ist an diesem Wochenende verstorben.
Auch während des Wochenendes haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamts – unterstützt von ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr – kontrolliert, ob die Vorgaben eingehalten werden. Es hat zwar vereinzelt Verstöße gegeben, sodass beispielsweise Platzverweise ausgesprochen werden mussten. Doch die ganz überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger beachtet die Regeln.
Wie der Rhein-Erft-Kreis mitteilt, liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen im gesamten Pulheimer Stadtgebiet bei aktuell 34 Fällen. In häuslicher Quarantäne befinden sich derzeit 75 Menschen.

Stadtbücherei: Kostenloses Angebot für Onleihe Erft

Auch die Stadtbücherei Pulheim hat zwar derzeit wegen der Coronavirus-Pandemie geschlossen, doch digital stehen Medien der Onleihe Erft für Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung. Dieses Angebot wird nun erweitert: Bücherwürmer, die bisher noch kein Mitglied sind oder deren Bibliotheksausweis zurzeit deaktiviert ist, können bis zum 30. April 2020 das Angebot der Onleihe Erft kostenlos nutzen. „Ich freue mich, dass damit – ganz unkompliziert – der Zugang zu ausreichend Lesestoff ermöglicht wird“, sagt Bürgermeister Frank Keppeler.
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an stadtbuecherei@pulheim.de. Es müssen lediglich der vollständige Name, die Adresse sowie das Geburtsdatum hinterlegt sein. Das Angebot richtet sich an alle volljährigen Pulheimerinnen und Pulheimer. Angemeldete Eltern können jedoch problemlos auch digitale Medien für ihre Kinder ausleihen. Der digitale „Schnupperausweis“ kann nach dem 30. April 2020 selbstverständlich in einen regulären Benutzerausweis für die Stadtbücherei umgewandelt werden.

Junge Union Pulheim beteiligt sich an Einkaufshelden-Aktion

„Ältere und schwächere Menschen sind während der Corona-Pandemie auf unsere Unterstützung angewiesen. Wir wollen Einkäufe und andere Erledigungen im Alltag für sie übernehmen. So helfen wir der sogenannten Risikogruppe dabei, öffentliche Bereiche zu meiden. Gesunde, jüngere Menschen und Hilfesuchende können sich auf der Homepage www.die-einkaufshelden.de registrieren. Dort vermittelt die Junge Union dann die Nachbarschaftshilfe. Diese Aktion ist parteiunabhängig. Jeder kann mitmachen“, so JU Pulheim-Vorsitzender Tim Ingenhaag.
Darüber hinaus finden Freiwillige auf der Homepage einen individuell vorausgefüllten Aushang für ihren Hausflur oder das Schwarze Brett im örtlichen Supermarkt. So sollen auch Menschen aus der Risikogruppe erreicht werden, die sich nicht im Internet registrieren. Außerdem stellt die Junge Union Pulheim eine Telefonnummer zur Verfügung unter der sich Hilfesuchende melden können (Telefonnummer: 02238-808217).

Ultranet: Stellungnahme der Stadt Pulheim

In seiner gestrigen Sitzung hat der Ältestenrat – die Spitzen aller im Rat vertretenen Fraktionen – der von Bürgermeister Frank Keppeler vorgelegten Stellungnahme der Stadt Pulheim zum Thema Ultranet im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zugestimmt. Diese Dringlichkeitsentscheidung war notwendig, um die Fristen zu wahren.
In der Stellungnahme nimmt die Verwaltung Bezug auf die im Dezember 2019 einstimmig vom Rat der Stadt Pulheim verabschiedete Resolution. Danach plädiert die Stadt Pulheim für eine Verschwenkung der Leitungstrasse in östliche Richtung. Die Trasse führt nahe an Geyen entlang. Mit der Verschwenkung soll die Belastung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils verringert werden.
Zudem weist die Stadt Pulheim in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass – ihrer Ansicht nach – eine hinreichende Öffentlichkeitsbeteiligung während der aktuellen Coronavirus-Pandemie nicht gewährleistet ist. Daher regt die Stadt Pulheim eine entsprechende Fristverlängerung oder ein zeitlich befristetes Aussetzen der Beteiligung an.

Coronavirus-Pandemie: Stadt Pulheim erhebt keine Kita- und OGS-Gebühren für April

Die Stadt Pulheim erhebt für den Monat April 2020 keine Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagespflege, in den Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag. Die Regelung gilt auch für Familien, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Diesem Vorschlag von Bürgermeister Frank Keppeler ist der Ältestenrat – die Spitzen der im Rat vertretenen Fraktionen – heute einstimmig gefolgt.
„Mit dieser Dringlichkeitsentscheidung entlasten wir Familien finanziell und schaffen zugleich eine sichere Rechtsgrundlage, wie mit den Elternbeiträgen verfahren wird“, erläutert Bürgermeister Keppeler. „Ich danke allen Fraktionen für die große Zustimmung“, fügt er hinzu.
Die Stadt Pulheim folgt damit dem Vorschlag, auf den sich das Land Nordrhein-Westfalen und die kommunalen Spitzenverbände in der vergangenen Woche verständigt hatten: Die Kosten für den Gebührenausfall im Monat April tragen jeweils zur Hälfte das Land und die Kommunen. Für die Stadt Pulheim bedeutet dies die Übernahme von Kosten in Höhe von mehr als 200.000 Euro.

Städtische Kindertagesstätten: Kein Essensgeld bis Ende April 2020
Darüber hinaus hat der Ältestenrat entschieden, auch das Essensgeld in den städtischen Kindertagesstätten auszusetzen. Dies gilt nicht für die Kita Bärenkinder in Geyen, da hier die Verköstigung über den dortigen Förderverein eigenverantwortlich geregelt wird. Die Regelung umfasst den Zeitraum zwischen dem 16. März 2020 sowie dem 30. April 2020 und gilt auch für den Fall, dass die Betreuung mit dem Ende der Osterferien wieder beginnen sollte. Die Stadtverwaltung informiert die Eltern zeitnah über die konkreten Abwicklungsmodalitäten. „Mit der Festsetzung dieses langen Zeitraums sorgt die Stadt Pulheim auch bei diesem Thema für Planungssicherheit“, sagt Bürgermeister Keppeler.

Durch die nun getroffene Entscheidung entfallen Einnahmen in Höhe von rund 52.500 Euro. Da allerdings wegen der laufenden Notbetreuung kaum Kosten für Verpflegung entstehen, rechnet die Verwaltung damit, dass diesem Betrag Minderausgaben in etwa gleicher Höhe gegenüberstehen werden. Die freien und kirchlichen Träger der anderen Kindertagesstätten im Stadtgebiet entscheiden selbst, wie sie in dieser Frage verfahren.

Anwohner in Geyen und Brauweiler wehren sich

018 gründete sich die Pulheimer Bürgerinitiative gegen Ultranet e.V. (PBU). Die Forderung nach mehr Abstand zu Wohnhäusern durch eine sog. „Verschwenkung“ der Leitung wird auch von allen Fraktionen im Stadtrat, der Verwaltung, sowie vom Kreis mitgetragen.
Unter www.ultranet-einspruch.de kann jeder Bürger – ob persönlich betroffen oder nicht – noch bis zum 16.4.2020 seinen Einwand an die zuständige Bundesnetzagentur mit wenigen Klicks konfigurieren und verschicken.
Die PBU e.V. ruft Mitbürger zur Solidarität auf: „Im Zuge einer nachhaltigen, dezentralen Energiewende machen Monstertrassen wie Ultranet keinen Sinn, sondern erzeugen Steuerzahlern und Stromkunden unnötige Kosten für neuartige Übertragungswege.“
Nachdem Übertragungsnetzbetreiber Amprion 2018 begonnen hat, im Pulheimer Stadtgebiet neue, deutlich höhere Strommasten zu errichten folgt nun der nächste Schritt. Bei der Bundesnetzagentur wurde als Pilotprojekt die neue hybride Gleichstromtrasse Ultranet von NRW nach BW beantragt. Zum ersten Mal sollen Gleich- und Wechselstrom über dieselben Masten in unmittelbarer Nähe zu Wohngebäuden fließen.
Die Strahlenschutzkommission (SSK) mahnte 2013, zunächst sollten gesundheitliche Folgen in Humanstudien erforscht werden. Ein Abstand von 400 Metern zu Wohngebäuden sei sinnvoll, urteilte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bereits 2016.

Coronavirus – Liquiditätshilfen

Ab Freitag den 27.03.20 können Gewerbetreibende die seitens Bund und Ländern bereitgestellte Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen beantragen. Der entsprechende Link zum vollelektronischen Antragsverfahren ist ab dem 27.03.20 auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie verfügbar:

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Darüber hinaus bestehen bereits jetzt Unterstützungsmöglichkeiten zur Sicherung der Liquidität Ihres Unternehmens. Details hierzu und die jeweils zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf den nachfolgenden Homepages:
https://www.ihk-koeln.de/Liquiditaetshilfen_fuer_von_der_Corona_Krise_betroffene_Unternehmen.AxCMS

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Das Jobcenter in Frechen hat eine eigene Abteilung für Selbstständige, auch hier kann man Hilfen beantragen:
https://www.jobcenter-rhein-erft.de/geschaeftsstellen/team-selbststaendige.html

Des Weiteren können Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Pandemie auf Antrag Gewerbesteuervorauszahlungen – unter bestimmten Voraussetzungen auch erst nach Prüfung durch das Finanzamt – herabsetzen lassen.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, für alle festgesetzten Abgaben (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Abfallgebühren, Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren) Anträge auf Stundungen zu stellen.
Selbstverständlich wird auf Antrag dann auch geprüft, inwieweit ein Erlass von Stundungszinsen möglich ist, wenn die Stundung wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten durch die Coronavirus-Pandemie gewährt wurde.
Für Fragen stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Steuerabteilung unter den Telefonnummern 02238/808-208, -410 und -440 zur Verfügung.