Ab Freitag den 27.03.20 können Gewerbetreibende die seitens Bund und Ländern bereitgestellte Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen beantragen. Der entsprechende Link zum vollelektronischen Antragsverfahren ist ab dem 27.03.20 auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie verfügbar:

https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Darüber hinaus bestehen bereits jetzt Unterstützungsmöglichkeiten zur Sicherung der Liquidität Ihres Unternehmens. Details hierzu und die jeweils zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf den nachfolgenden Homepages:
https://www.ihk-koeln.de/Liquiditaetshilfen_fuer_von_der_Corona_Krise_betroffene_Unternehmen.AxCMS

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Das Jobcenter in Frechen hat eine eigene Abteilung für Selbstständige, auch hier kann man Hilfen beantragen:
https://www.jobcenter-rhein-erft.de/geschaeftsstellen/team-selbststaendige.html

Des Weiteren können Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Pandemie auf Antrag Gewerbesteuervorauszahlungen – unter bestimmten Voraussetzungen auch erst nach Prüfung durch das Finanzamt – herabsetzen lassen.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, für alle festgesetzten Abgaben (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Abfallgebühren, Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren) Anträge auf Stundungen zu stellen.
Selbstverständlich wird auf Antrag dann auch geprüft, inwieweit ein Erlass von Stundungszinsen möglich ist, wenn die Stundung wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten durch die Coronavirus-Pandemie gewährt wurde.
Für Fragen stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Steuerabteilung unter den Telefonnummern 02238/808-208, -410 und -440 zur Verfügung.