Die anhaltend rückläufige Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz im Rhein-Erft-Kreis macht weitere Öffnungsschritte ab Donnerstag, dem 27. Mai, möglich. Die „Notbremse“ des Bundes greift dann nicht mehr.

Damit fällt im Kreisgebiet die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung weg.

Des Weiteren gilt:

  • Treffen im öffentlichen Raum mit 1 Hausstand + 1 Person oder 5 Personen aus 2 Hausständen (Kinder bis 14, Geimpfte oder Genesene zählen dabei nicht mit)
  • Einzelhandel darf ohne Termin öffnen (mit negativem Test -maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
  • Konzerte, Aufführungen im Freien möglich (mit negativem Test – maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
  • Kontaktfreier Sport im Freien mit bis zu 20 Personen (z.B. Yoga, Frisbee)
  • Zoos, Parks sind offen (mit Termin, ohne Test)
  • Freibäder für Sport, Minigolf, Kletterparks usw. offen (mit negativem Test – maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
  • Außengastronomie darf öffnen (mit negativem Test – maximal 48 Stunden alt – oder Genesene, Geimpfte)
  • Campingplätze, Ferienwohnungen und Hotels können öffnen (z.T. mit beschränkter Kapazität, Tests usw.)
  • Neben Frisör, Fußpflege nun weitere körpernahe Dienstleistungen (z.B. Massagen) mit Maske oder Test möglich