Ab sofort ist bei der Abgabe von Schadstoffen, Elektrokleingeräten und Bauabfällen an den städtischen Sammelstellen die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich. Diese Maßnahme dient der Überprüfung des Wohnsitzes der Anliefernden.
In der Vergangenheit kam es gelegentlich zu Überlastungen der Samstagsannahme. Da sowohl die mobilen Annahmecontainer als auch das Schadstoffmobil durch städtische Abfallgebühren finanziert werden, ist die Nutzung dieser Angebote ausschließlich Pulheimer Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten. Auswärtige werden gebeten, die Entsorgungsmöglichkeiten ihrer Wohnsitzkommune in Anspruch zu nehmen.