Am kommenden Sonntag, 28. September 2025, finden die Stichwahlen um das Amt des Landrats des Rhein-Erft-Kreises sowie um das Amt des Bürgermeisters der Stadt Pulheim statt. Im Rathaus-Foyer werden ab 18 Uhr die ersten Schnellmeldungen und Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken präsentiert. Interessierte, die dies von unterwegs oder von zu Hause verfolgen möchten, erhalten unter folgendem Link die aktuellen Angaben: Kommunalwahl 2025 2025 – Wahlenübersicht

Wer am Sonntag nicht persönlich ein Wahllokal aufsuchen kann, hat noch die Möglichkeit, seine Stimme vorab per Briefwahl abzugeben. Im Wahlbüro im Rathaus (Raum 46) können die Wahlberechtigten die Briefwahl unter Vorlage ihres Personalausweises während der Öffnungszeiten der Verwaltung persönlich vornehmen. Am Donnerstag, 25. September 2025, kann durchgehend von 8.30 Uhr bis 18 Uhr gewählt werden. Am Freitag, 26. September 2025, ist das Wahlbüro ebenfalls durchgehend bis 15 Uhr geöffnet.

Aktuell hat die Verwaltung innerhalb kurzer Zeit bereits mehr als 13.900 Briefwahlunterlagen versandt. Sollte – trotz aller Sorgfalt – einmal eine Unterlage fehlen, sind die Bürgerinnen und Bürger gebeten, das Wahlbüro zu kontaktieren.

Wählerinnen und Wähler, die Briefwahl beantragen möchten, können dies noch bis zum 26. September 2025, 15 Uhr erledigen: Der Antrag kann postalisch an das Wahlbüro der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, oder per E-Mail an wahlen@pulheim.de erfolgen. Außerdem können Wahlberechtigte diesen auch online unter Briefwahlantrag | Stadt Pulheim ausfüllen. Der rote Wahlbrief kann in den Briefkasten am Rathaus geworfen werden. Dieser wird am Wahltag, 28. September 2025, um 18 Uhr letztmalig geleert.

Am Wahltag selbst kann im gewohnten Wahllokal die Stimme abgegeben werden. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, reicht dafür der Personalausweis.