Anfrage zur Ablagerung von Abbruchmaterial von Kernkraftwerken

Sehr geehrter Herr Rock, sehr geehrter Herr Zaar,

ein WDR-Bericht und Presseberichterstattung haben aufgezeigt, dass es in der Bürgerschaft Sorgen darum gibt, dass Abbruchmaterial von Kernkraftwerken – welches in jedem Fall freigetestet sein muss – unter Umständen in der Deponie Ville abgelagert wird oder dies zukünftig geplant sein könnte.

Da seitens des Mutterkonzerns des betreffenden Deponiebetreibers eine nicht eindeutig verneinende Aussage zu diesem Sachverhalt publiziert wurde, bitten wir darum, dass Sie bei dem betreffenden Deponiebetreiber und dem Mutterkonzern als zuständige Aufsichtsbehörde eine definitive Aussage zum in Rede stehenden Sachverhalt einfordern. Die Antwort könnte dienlich dazu sein, möglichen Spekulationen entgegenzuwirken.

 

In der Beantwortung dieser Anfrage durch Herrn Kreisdezernenten Zaar wurde uns mitgeteilt, dass er sich nicht zuständig sähe und der Rhein-Erft-Kreis für die Deponie Vereinigte Ville weder Genehmigungs- noch Überwachungsbehörde sei. Die Deponie läge in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie.

Selbstverständlich werden uns mit unserer Nachfrage auch an die Bezirksregierung wenden, sind allerdings der Ansicht, dass dies durch das Kreisdezernat für Ökologie hätte erfolgen müssen.

 

Hier die heute versandte Anfrage an die Abteilung 6 – Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg

 

Ablagerung von Abbruchabfällen des KKW-Biblis auf der Deponie Vereinigte Ville

Sehr geehrter Herr Welz,

im Rhein-Erft-Kreis gab es vor kurzem WDR und Presseberichte, welche das Thema einer potenziellen Ablagerung von Abbruchabfällen des KKW-Biblis auf der Deponie Vereinigte Ville zum Inhalt hatten.

Hierzu fragen wir an und bitten freundlichst um Beantwortung:

 

  1. Ist es generell zulässig, dass – freigetestete – Abbruchabfälle des Kernkraftwerks Biblis in der Vereinigten Ville abgelagert werden könnten?
  2. Wenn ja, ist der Bezirksregierung Arnsberg bekannt, dass dies geschieht oder geschehen wird?
  3. Wäre das Verbringen dieser Abbruchabfälle überhaupt anzeige- oder genehmigungspflichtig?
  4. Wenn die Fragen zu zwei und drei mit nein beantwortet werden, bitten wir die Bezirksregierung um Kontaktaufnahme zur Betreiberfirma der Deponie, um offizielle Auskunft über den unter 1 angesprochenen Sachverhalt zu erhalten.