Die Corona-Pandemie erlebt gerade ihre vierte Welle. Durch das aktuelle Infektionsgeschehen, welches zunehmend durch die Omikron-Variante beeinflusst wird, sind auch Kinder und Jugendliche von Coronainfektionen stark betroffen. Dies stellt die Pulheimer Familien teilweise vor große Herausforderungen. Aus der Elternschaft der Kitas kommt aufgrund der sehr dynamischen Lage des aktuellen Infektionsgeschehens vermehrt der Wunsch den Einsatz von PCR-Lolli-Tests im Rahmen von Pooltestungen neben den Schulen auch in Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen.
Die Fraktion des BVP hat daher beantragt, dass die Stadt Pulheim zeitnah die flächendeckende Pooltestung in den städtischen Kitas ermöglicht und mit Hochdruck nach einem Labor mit entsprechender Kapazität sucht. Darüber hinaus wurde angeregt, Kontakt zu allen Kitaträgern Pulheims aufzunehmen, um eine flächendeckende Pooltestung in allen Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen.

„Bisher werden die Kinder der Kindertageseinrichtungen durch zur Verfügung gestellte Antigen-Schnelltests zu Hause getestet, wobei die Durchführung freiwillig ist. Schnelltests/Selbsttests sind jedoch nicht annährend so zuverlässig wie PCR- Testungen. Ferner können die Infektionen bei einer PCR-Testung bereits in einem sehr frühen Stadium nachgewiesen und Infektionsketten so schneller entdeckt und kurzgehalten werden“, erläutert die Fraktionsvorsitzende Birgit Liste-Partsch.

„Wir unterstützen das Anliegen der Elternschaft. Es sollte schnellstmöglich eine Pooltestung in den Kitas erfolgen. Hierbei sollte auch die Möglichkeit mit in Betracht gezogen werden, dass das Kita-Personal bei Bedarf an diesem Testverfahren teilnimmt. Auch wenn es aktuell keinen Landeserlass zur Pooltestung in Kitas gibt und die Teilnahme ebenfalls freiwillig wäre, denken wir, dass es sowohl auf Seiten der Träger als auch auf Seiten der Elternschaft eine große Bereitschaft hierzu geben wird. Dies bestätigen auch die zahlreichen Kommunen in NRW, welche bereits Pooltestungen in den Kitas durchführen. Sollte hierzu ein Ratsbeschluss erforderlich sein, ist dieser zeitnah per Dringlichkeitsbeschluss herbeizuführen“, so Liste-Partsch weiter.