Die vom Rat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für die Jahre 2019 und 2020 ist der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 (gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW) angezeigt worden.
Mit Schreiben vom 15. Januar 2019 ist von der Kommunalaufsicht die Anzeigefrist verkürzt worden. Damit konnte die Haushaltssatzung bekannt gemacht werden. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 22. Januar 2019.
Der genehmigte Haushalt steht somit zur Verfügung.