Das Jugendamt der Stadt Pulheim hat alle Kioske, Tankstellen und Getränkemärkte im Stadtgebiet angeschrieben und aufgefordert, die Jugendschutzbestimmungen in Bezug auf den Verkauf von Alkohol einzuhalten. Gleichzeitig wurden alle Verkaufsstellen mit Aushängen für die Veröffentlichung der jugendgesetzlichen Bestimmungen versorgt.
In diesem Zusammenhang richtet das Jugendamt einen eindringlichen Appell an alle Erziehungsberechtigten, strickt darauf zu achten, dass ihre Kinder Alkohol nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen konsumieren: „Wichtig ist, dass die Erziehungsberechtigten darüber Bescheid wissen, wo ihre Kinder sich aufhalten, welche Veranstaltungen sie besuchen und mit wem sie verkehren. Klare Regeln und Absprachen helfen, ohne Alkoholkonsum lustige Karnevalstage mit Spaß an der Freude zu verbringen! Die klare Verantwortungsübernahme über das eigene Erziehungsverhalten ist die Basis für die Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche bezüglich des Trinkverhaltens.“
Das Jugendamt weist darauf hin, dass lediglich der Verkauf von Bier, Wein und Sekt an alle über 16-Jährige laut Jugendschutzgesetz gestattet ist. Schnaps, Branntwein etc. dürfen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Dasselbe gilt für die sogenannten Alkopops. Weitere Informationen zu den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes erteilt Miriam Eckes, Telefon 02238/808-311.