Die Kreuzstraße in Sinthern ist vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung Pulheim bis auf weiteres für den Durchgangsverkehr gesperrt worden. Bei einem Sturm vor ca. zwei Wochen sind Schäden an einem Wohngebäude entstanden, die aus Sicherheitsgründen behoben werden müssen. Dem Hauseigentümer ist vom Bauordnungsamt zur Durchführung der Reparaturarbeiten per Ordnungsverfügung eine Frist bis Donnerstag, 11. April, gesetzt worden. Anschließend droht ein Zwangsgeld. Verkehrsteilnehmer werden über die Brauweiler Straße und Martinstraße umgeleitet.