Die kreisangehörigen Städte lehnen die Pläne des Rhein-Erft-Kreises zum Kreisumlagehebesatz für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 ab. Dies hat die Konferenz der Bürgermeisterin und der Bürgermeister der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises in einer gemeinsamen Stellungnahme an Landrat Frank Rock deutlich gemacht. Derzeit plant der Rhein-Erft-Kreis mit einem Umlagehebesatz von 35 Prozent für das Haushaltsjahr 2027 und von 38 Prozent für 2028. Nach den aktuellen Berechnungen stiege damit die Kreisumlage im Jahr 2028 auf rund 385,3 Millionen Euro. Im Haushaltsansatz 2026 lag der Umlagehebesatz bei 29,3 Prozent. Somit betrug die Kreisumlage 277,7 Millionen Euro.
Die Städte verweisen in ihrem Schreiben auf ihre außergewöhnlich schwierige, teilweise existenzbedrohende finanzielle Situation. Die Erträge aus den bisher erfolgten Erhöhungen der Grundsteuer würden bereits weitgehend beziehungsweise vollständig zur Finanzierung der eigenen gestiegenen Kostenbelastungen benötigt. Deshalb seien Steuererhöhungen – trotz eigener
Sparanstrengungen – angesichts der geplanten Umlagebelastungen nicht ausgeschlossen.
Die Städte appellieren deshalb an den Rhein-Erft-Kreis, ein „überprüfbares Konsolidierungsprogramm“ vorzulegen. Ziel der gemeinsamen Konsolidierungsanstrengungen von Kreis und Kommunen sei es, die notwendigen Leistungen des Kreises dauerhaft zu sichern und zugleich die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte zu erhalten.
Dazu gehöre auch, dass im Doppelhaushalt 2027/2028 der Ausgleichsrücklage der höchstmögliche Betrag entnommen werde. Darüber hinaus sollten im weiteren Haushaltsverfahren unter anderem die Personal- und Sachaufwendungen sowie freiwillige Leistungen geprüft, Investitionen stärker priorisiert und die dramatische Haushaltssituation der Kommunen trotz bereits erfolgter Ausgabenreduzierungen sowie Einnahmeerhöhungen – vor allem durch die erheblichen Grundsteuererhöhungen – angemessen berücksichtigt werden.