Ab Montag: Keine Ausnahme mehr von der „Corona-Notbremse“ im Rhein-Erft-Kreis. Regional abgestimmtes Vorgehen.
teilen Im Rhein-Erft-Kreis gilt ab Montag, 19. April 2021, die sogenannte Corona-Notbremse nach §16 der Coronaschutzverordnung – ohne Ausnahme. Das entschied heute Landrat Frank Rock nach intensiven Beratungen...
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