In den vergangenen Tagen sind in Einzelfällen versehentlich Briefwahlunterlagen mehrfach versandt worden. Dies teilt Wahlleiter Jens Batist mit. „Der ordnungsgemäße Ablauf der Wahl ist gewährleistet“, fügt er hinzu. Der betroffene Personenkreis konnte eingegrenzt werden. Diese Wählerinnen und Wähler erhalten nun eine Nachricht von der Verwaltung, mit der Aufforderung, die möglicherweise zu viel erhaltenen Wahlunterlagen in einem beigefügten frankierten Rückumschlag an die Verwaltung zurückzuschicken.
Im gleichen Schreiben informiert die Stadtverwaltung, dass – sollten dennoch mehrere Stimmen unter der gleichen Wahlscheinnummer abgegeben werden –, alle diese Stimmen bei der Auszählung am Wahltag für ungültig erklärt werden.
Fehlerursache bekannt
Die Ursache für den Fehler ist ebenfalls bekannt. „Einige Anträge auf Briefwahl sind mehrfach gestellt worden. Bei der Bearbeitung dieser auf unterschiedlichen Wegen eingegangenen Anträge ist leider in Einzelfällen übersehen worden, dass bereits ein Wahlschein vergeben und versandt worden ist. Deshalb ist in geringer Zahl der gleiche Wahlschein noch einmal nachgedruckt und an dieselbe Antragstellerin oder denselben Antragsteller verschickt worden. Dafür entschuldige ich mich“, sagt der Erste Beigeordnete Jens Batist.
Bis jetzt sind rund 7.000 Briefwahlanträge eingegangen. Dies entspricht einem höheren Aufkommen als sonst. Die Verwaltung arbeitet die Anträge derzeit ab; die Briefwahlunterlagen werden sukzessive zugestellt.

Briefwahl kann grundsätzlich unter anderem online unter www.pulheim.de, per E-Mail an wahlen@pulheim.de oder mit der ausgefühlten Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Dieser Antrag auf Briefwahl ist in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an die auf der Rückseite angegebene Anschrift zu senden. Darüber hinaus können Wahlberechtigte die Briefwahl im Wahlbüro im Rathaus während der Öffnungszeiten der Verwaltung persönlich vornehmen.
Für Rückfragen zur Wahl steht den Bürgerinnen und Bürgern die Verwaltung unter der Rufnummer 02238/808-384 zur Verfügung.