(Schulministerium NRW) – Von 14. bis 18. Dezember 2020 gilt: Die Schulen bleiben geöffnet, die Präsenzpflicht ist aufgehoben, die Schulpflicht besteht weiterhin und der Unterricht findet bis einschließlich Freitag, den 18. Dezember 2020 statt. Für die Klassen 1-7 ist den Eltern die Entscheidung über die Teilnahme ihrer Kinder am Präsenzunterricht in den Schulen freigestellt.
(AdR: Es ist aber nicht klar, ob die Schulen für die Klassen 1-7 einen Onlineunterricht anbieten. Für die unteren Klassenstufen ist es sicherlich auch nicht möglich.)
Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf werden auch in den Jahrgangsstufen 8 und darüber ein Angebot für den Unterricht in Präsenz in den Förderschulen erhalten.

Die Tage 21. und 22. Dezember 2020 sowie 7. und 8. Januar 2021 sind unterrichtsfrei.

Leider haben es die Verantwortlichen versäumt eine klare Regelung für die Schulen in Pulheim zu veröffentlichen, Hier ist die Stadt Pulheim NICHT in der Verantwortung und darf daher keine Regelung aussprechen.

Alles weitere hier.