Die Stadt Pulheim sucht für den Schiedsamtsbezirk Stommeln, Stommelerbusch und Ingendorf eine neue Schiedsperson. Das Schiedsamt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Eine Schiedsperson soll das 30. Lebensjahr vollendet haben und kann nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wenn sie das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Voraussetzungen zur Eignung für das Schiedsamt sind im § 2 des Schiedsamtsgesetz NRW dargestellt. Wer Interesse an der Übernahme dieses Ehrenamtes hat, sendet sein Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf bis zum 8. November 2019 an die Stadt Pulheim, Haupt- und Personalamt, Zentrale Dienste, Jürgen Paetz, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim.