Laut Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises ist die Zahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen im gesamten Pulheimer Stadtgebiet um drei weitere Fälle auf 33 gestiegen. In häuslicher Quarantäne befinden sich unverändert 196 Menschen.
Bürgermeister Frank Keppeler hat heute erneut den Stab außergewöhnliche Ereignisse (SaE) einberufen, den er bereits vor mehreren Wochen aktiviert hatte. Dort beraten unter dem Vorsitz des Bürgermeisters die Beigeordneten der Stadt Pulheim und die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Pulheim. Bei Bedarf wird der Stab um Experten aus den einzelnen Ämtern der Verwaltung ergänzt. Während der heutigen Sitzung standen die neuen Vorgaben der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ebenso auf der Tagesordnung wie der Verlauf der Kontrollen von Ordnungsamt und ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr am vergangenen Wochenende.
„Es hat sich gezeigt, dass die Pulheimerinnen und Pulheimer – bis auf sehr wenige Ausnahmen – die Vorgaben einhalten und somit dazu beitragen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Dafür danke ich allen“, sagt Bürgermeister Keppeler. Die nun geltenden Regelungen werden weiterhin von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes kontrolliert und – wenn nötig – auch sanktioniert.
Einzelhandel, Dienstleistung und Handwerk
Nach der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ dürfen folgende Handelsbetriebe weiterhin öffnen:
• Lebensmittelmärkte
• Wochenmärkte
• Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Betrieben
• Abhol- und Lieferdienste
• Getränkemärkte
• Apotheken
• Sanitätshäuser
• Drogerien
• Tankstellen
• Banken und Sparkassen
• Poststellen
• Reinigungen
• Waschsalons
• Kioske und Zeitungsverkauf
• Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
• Großhandel
Allerdings ist unter anderem festgelegt, dass sich nicht zu viele Kundinnen und Kunden gleichzeitig in einem Geschäft aufhalten dürfen.
Dienstleistungen, die nahe am Kunden erbracht werden müssen, sind laut neuer Verordnung nicht mehr gestattet. Darunter fallen Friseure, Nagelstudios, Tätowierer und auch Massagesalons.
Restaurants und Speisebetriebe
Enger gefasst ist nun auch die Regelung für Restaurants und Speisebetriebe: Diese dürfen ab sofort nicht mehr betrieben werden. Allerdings ist ein Außer-Haus-Verkauf gestattet. Die Speisen und Getränke dürfen in einem Umkreis von 50 Metern um den Betrieb nicht verzehrt werden.