Die Vergabe von Impfterminen für Personengruppen zwischen 70 und 80 Jahren schreitet weiter zügig voran. Bis heute konnten bereits Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1942 bis 1947 einen Impftermin im Impfzentrum in Hürth vereinbaren.

Ab Mittwoch, den 21. April, 8.00 Uhr ist das nun auch den im Rhein-Erft-Kreis wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern der Jahrgänge 1948 und 1949 möglich.

Ein entsprechendes Anschreiben des Ministers und des Kreises zur weiteren Information geht den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den nächsten Tagen per Post zu, welches jedoch zur Impfanmeldung nicht notwendig ist.

Die Terminvergabe erfolgt wie bisher durch die Kassenärztliche Vereinigung über die Internetseite www.116117.de sowie die kostenlose Telefonnummer (0800) 116 117 01.

Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1948 und 1949 können einen gemeinsamen Termin mit Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner vereinbaren. Das Alter des Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz.

Die Schreiben des Ministers und des Landrates sind auch auf der Homepage des Kreises unter der Rubrik „Impfzentrum“ lesbar und stehen als Download bzw. zum Ausdruck zur Verfügung.

Hinweis:

Die Terminvergabe erfolgt nicht über den Kreis. Daher macht es keinen Sinn, sich telefonisch an die Hotline des Kreises oder an das Gesundheitsamt zu wenden.