Geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen reichen aus

Nach der Umgestaltung des Guidelplatzes nach den Plänen von Prof. Fritschi, bei der die Ehrenfriedstraße in die Platzfläche eingebunden wird, wird es keine Fußgängerampel vor der Abtei mehr geben. Das beauftragte Gutachterbüro Brilon Bondzio Weiser ist zu dem Ergebnis gekommen, dass geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen ohne Signalschutz für die Fußgänger ein hohes Sicherheitsniveau bieten. Auch die zurzeit vorhandene Fußgängerampel sei nicht barrierefrei. Blinde könnten die Straße nicht ohne fremde Hilfe queren. Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss der Stadt Pulheim ist in seiner Sitzung am 22. November dieser Empfehlung mit großer Mehrheit gefolgt und hat beschlossen, bauliche Maßnahmen gemäß der beschlossenen Planung vorzunehmen. Die Planung sieht vor, dass der Guidelplatz direkt mit der Prälatur verbunden wird. Durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Berliner Kissen wird der Kfz-Verkehr soweit verlangsamt, dass Fußgänger im Bereich der Platzfläche die Straße sicher queren können.
Im August hat sich der Seniorenbeirat gegen den vorgesehenen Entfall der Fußgängerampel ausgesprochen. Im September ist die Planung interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt worden. Dem Platzentwurf wurde hier grundsätzlich zugestimmt. Allerdings wurden ebenfalls Befürchtungen laut, dass es durch den Entfall der Fußgängerampel zu Gefährdungen kommen könne.
Die geäußerten Befürchtungen hatten Bürgermeister Frank Keppeler veranlasst, den Landrat um Prüfung zu bitten, ob an der vorhandenen Stelle oder zumindest in der Nähe ein gesicherter Überweg mit Ampel erhalten bleiben könne. In seinem Antwortschreiben hat der Rhein-Erft-Kreis mitgeteilt, dass eine Signalanlage mit den erarbeiteten Planungen nicht kompatibel ist. Die Stadtverwaltung Pulheim hatte daraufhin in Abstimmung mit der Kreisverwaltung das Gutachterbüro eingeschaltet.