Über die Freigabe von 3,15 Millionen Euro für die Erweiterung der Flüchtlingsunterkunft an der Bernhardstraße soll nach dem Willen der Verwaltung unmittelbar im Rat entschieden werden. Der Bürgerverein Pulheim (BVP) fordert stattdessen, die Entscheidung zunächst in den zuständigen Fachausschüssen zu beraten und hat hierzu einen entsprechenden Antrag eingebracht.
„Eine Entscheidung dieser Tragweite verdient eine sorgfältige Vorbereitung, eine vollständige Entscheidungsgrundlage und die Beratung in den zuständigen Fachausschüssen. Genau dafür setzen wir uns mit unserem Antrag ein“, erklärt die Fraktionsvorsitzende des BVP, Birgit Liste-Partsch.

Der Rat hatte im Mai 2024 nach intensiven Beratungen und Bürgerinformationsveranstaltungen beschlossen, die ursprünglich geplante vierte Wohnanlage zunächst nicht zu errichten. Eine spätere Erweiterung sollte nur nach einer erneuten politischen Entscheidung erfolgen, wenn die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge weiter steigt und keine geeigneten Alternativen zur Verfügung stehen.
„Die damalige Beschlusslage und die öffentliche Kommunikation haben bei vielen Bürgerinnen und Bürgern die Erwartung geweckt, dass eine Erweiterung nur unter den damals genannten Voraussetzungen erneut zur Entscheidung gestellt wird. Wenn heute von dieser Beschlusslage abgewichen werden soll, erwarten wir, dass die Gründe hierfür offen dargelegt und zunächst in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden.“

Der Antrag des BVP sieht vor, dass der Rat seine Entscheidung erst nach einer Beratung in den zuständigen Fachausschüssen trifft. Damit bleibt der bewährte Beratungsablauf erhalten und die fachliche Abwägung erfolgt dort, wo sie hingehört. Für den BVP stehen dabei insbesondere zwei Fragen im Mittelpunkt:

Warum wird eine Entscheidung über 3,15 Millionen Euro und die Erweiterung einer der größten Flüchtlingsunterkünfte Pulheims weder in den zuständigen Fachausschüssen noch im Haupt- und Finanzausschuss beraten, obwohl dieser bereits eine Woche vor der Ratssitzung tagt?
Und warum wurde bereits im Mai 2025 ein Bauantrag für die vierte Wohnanlage gestellt und im Juli 2025 genehmigt, obwohl der Rat die Entscheidung über deren Errichtung ausdrücklich einer erneuten Beschlussfassung vorbehalten hatte?

Auch der Zeitplan spricht aus Sicht des BVP für eine Beratung in den zuständigen Fachausschüssen. Diese tagen unmittelbar nach der Sommerpause. Eine abschließende Entscheidung des Rates wäre bereits am 6. Oktober möglich und würde damit weiterhin innerhalb der von der Verwaltung genannten Frist liegen. Mit seinem Antrag bittet der BVP die Verwaltung außerdem, die wesentlichen offenen Fragen – insbesondere zur aktuellen Kapazitätsplanung, zum bereits im Mai 2025 gestellten Bauantrag sowie zur langfristigen Unterbringungsstrategie – vor einer Entscheidung zu beantworten.

„Eine menschenwürdige Unterbringung geflüchteter Menschen ist selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich sollte es sein, Entscheidungen dieser Größenordnung transparent vorzubereiten und sorgfältig abzuwägen. Vertrauen entsteht dort, wo Entscheidungen nachvollziehbar sind und auf einer umfassenden fachlichen Beratung beruhen.“